Rechtsweg bei Klage auf Entschädigung nach § 56 IfSG
Für die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gegen den Arbeitgeber sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 68 Abs. 1 IfSG zuständig. Behält der Arbeitgeber von der Vergütung des Arbeitnehmers für den laufenden Monat einen Teil ein mit der Begründung, im...
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