Schmerzensgeld wegen Tinnitus durch Signalhorn des Feuerwehrautos
Der Haftungsausschluss nach § 105 Sozialgesetzbuch (SGB) VII entfällt nicht schon dann, wenn ein bestimmtes und für den Gesundheitsschaden ursächliches Handeln - hier die Betätigung des Signalhorns eines Feuerwehrfahrzeuges - gewollt war. Er entfällt nur dann, wenn auch der Gesundheitsschaden - hier Tinnitus - für...
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