Jubiläumszuwendung für 35-jährige Beschäftigungszeit
Die Formulierung, dass ein Arbeitnehmer "bei einem 35-jährigen Dienstjubiläum" eine Jubiläumszuwendung erhält, setzt lediglich die Vollendung einer 35-jährigen Beschäftigungszeit voraus und nicht, dass das Arbeitsverhältnis über diesen Zeitpunkt hinaus auch noch am Jubiläumstag fortbesteht. Soll der Arbeitnehmer "bei Dienstjubiläum" einen Jubiläumszuwendung erhalten, ist damit lediglich...
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