Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch im tarifpluralen Betrieb
Der gewerkschaftliche Anspruch auf Unterlassung der Durchführung tarifwidriger Betriebsvereinbarungen nach § 1004 Abs. 1, § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) erfordert eine unmittelbare und zwingende Tarifgebundenheit des in Anspruch genommenen Arbeitgebers an die maßgebenden Tarifbestimmungen. Endet diese,...
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