Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Zum 01.01.2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Es gilt zunächst nur für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mindestens 3.000 Beschäftigten. Ab dem 01.01.2024 müssen auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten die neuen Vorgaben beachten. Was regelt das Lieferkettensorfaltspflichtengesetz?Das Lieferkettensorgfalspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen in ihren Lieferketten...
Read More