Keine Erstattung der Lohnfortzahlung für Arbeitgeber bei Kontaktpersonenquarantäne
Befand sich ein Mitarbeiter wegen des Kontakts zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person in Quarantäne, kann der Arbeitgeber in der Regel keine staatliche Erstattung der geleisteten Lohnfortzahlung und Sozialversicherungsbeiträge beanspruchen. Im Oktober 2020 befand sich ein Mitarbeiter einer Ingenieursgesellschaft auf Anordnung des Gesundheitsamts für 15 Kalendertage...
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