Täuschung über Corona-Impfstatus rechtfertigt fristlose Kündigung
Täuscht ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber über seinen Impfstatus durch Vorlage eines falschen Impfnachweises, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Ein 46-jähriger Mitarbeiter war seit 2006 als Monteur bei einer Arbeitgeberin beschäftigt. Im streitgegenständlichen Zeitraum durfte aufgrund der Gesetzeslage der Betrieb nur von Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten...
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