Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis 30.09.2022 verlängert
Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30.09.2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10% der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10% haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen...
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