Kündigung wegen Beleidigung eines Kollegen als „Bastard“
Die Beleidigung eines Arbeitskollegen als "Bastard" kann eine ordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer zuvor nicht einschlägig abgemahnt wurde. Einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats nach § 102 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) steht es nicht entgegen, wenn der Arbeitgeber, der über keine besseren Kenntnisse...
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