Annahmeverzug des Arbeitgebers bei einer von ihm angeordneten Quarantäne
Ordnet eine Arbeitgeberin auf der Grundlage eines Hygienekonzepts eine Quarantäne an, so begründet dies - anders als die staatlich angeordnete Quarantäne - kein rechtliches Unvermögen. Nach dem Wortlaut des Hygienekonzepts ("Rückkehrer aus Risikogebieten bleiben 14 Tage zu Hause") ist im Streitfall zudem kein reines Betretungsverbot...
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