Unterlassung der Abwerbung von Mitarbeitern
Das Arbeitsgericht Gera hat eine Klage auf Unterlassung abwerbenden Verhaltens abgewiesen. Ein Verfügungsanspruch gemäß § 6 Abs. 1 des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) war durch das Verhalten des ehemaligen Geschäftsführers der klagenden Arbeitgeberin nicht entstanden. Eine Rechtsverletzung war nicht zu erkennen. Die Arbeitgeberin, ein Personaldienstleister, begehrte im Eilverfahren...
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