Kündigung der Justitiarin des Erzbistums Köln unwirksam
Das Arbeitsgericht Köln hat über die Klage der Justitiarin und Leiterin der Stabsabteilung Recht entschieden. Es hat u.a. die ihr gegenüber ausgesprochene außerordentliche Kündigung für unwirksam befunden. Hinsichtlich des von der Mitarbeiterin geforderten Schmerzensgeldes hat das Gericht die Klage abgewiesen. Die Mitarbeiterin ist seit dem Jahr...
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