Berücksichtigung von Urlaubszeiten bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bei der Berechnung der zu einem Mehrarbeitszuschlag berechtigenden Arbeitszeit in einem Monat auch der in diesem Monat genommene Urlaub zu berücksichtigen ist. In Deutschland wird nach dem Manteltarifvertrag für Zeitarbeit (in der hier anwendbaren Fassung) für Zeiten, die in...
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