Arbeitslohn trotz Quarantäne
Das Arbeitsgericht Dortmund entschied zugunsten eines Arbeitnehmers, dass die wegen der Quarantäne ausgefallene Arbeitszeit nicht von dessen Arbeitszeitskonto abzuziehen sei. Entscheidend stellte es darauf ab, dass die Quarantäneanordnung vom Arbeitgeber - und nicht von der zuständigen Gesundheitsbehörde - ausgesprochen worden war. Der Mitarbeiter hatte sich vom 11.03.2020...
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