Arbeitsverweigerung aus Sorge vor Corona-Infektion
Die beharrliche Weigerung eines Arbeitnehmers, die Arbeit vor Ort im Betrieb zu erbringen, um die Urlaubsreise zur Familie im Ausland nicht durch eine Ansteckung mit dem Sars-CoV-2-Virus zu gefährden, kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründen. Ein 36-jähriger Mitarbeiter war seit dreieinhalb Jahren als Web-Entwickler bei...
Read More