Lohnanspruch der Arbeitnehmer bei angeordneter Schließung eines Tanzclubs
Durch die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes mittels "Corona-Verordnung" angeordnete Schließung eines Tanzclubs realisiert sich das aufgrund dieses Geschäftsmodells bestehende Betriebsrisiko gemäß § 615 Satz 3 BGB, so dass die Arbeitnehmer in diesem Fall ihren Anspruch auf Zahlung der Vergütung als Annahmeverzugslohn behalten. Aufgrund der Betriebsschließung ist ein Angebot...
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