SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlängert und um Testangebotspflicht ergänzt
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird bis zum 30.06.2021 verlängert und um eine Pflicht der Arbeitgeber zum Angebot von Corona-Tests für ihre Mitarbeiter ergänzt. Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte der kommende Woche in Kraft. Arbeitgeber werden über die bisherigen Regelungen...
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