Lohnanspruch bei vom Arbeitgeber angeordneter Quarantäne
Im Fall einer Quarantäneanordnung wird der Arbeitgeber nach den Grundsätzen der gesetzlichen Risikoverteilung nur dann von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung frei, wenn die zuständige Gesundheitsbehörde eine Betriebsschließung oder eine Quarantäne einzelner Arbeitnehmer anordnet. Gestritten wurde um die Vergütung von ausgefallener Arbeitszeit nach einer Quarantäne-Anordnung...
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