Nebentätigkeit als Krankenpfleger in der Intensivpflege
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat in einer beabsichtigten Tätigkeit als Krankenpfleger in der Intensivpflege keinen Grund für die Untersagung einer Nebentätigkeit gesehen. Arbeitnehmer war langjährig als Krankenpfleger in der Intensivpflege bei einem großen Krankenhaus tätig. Zuletzt wurde er als Patientenmanager mit regelmäßigen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag...
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