Ungleichbehandlung von Teilzeit-Piloten
Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Das Bestehen identischer Schwellenwerte für die Auslösung dieser zusätzlichen Vergütung bedeutet für teilzeitbeschäftigte Piloten gemessen an ihrer Gesamtarbeitszeit einen längeren Flugstundendienst als für...
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