Pflegemindestlohn erhöht
Tätigkeitsgruppe | Mindestlohn ab dem 01.07.2025 |
Pflegehilfskraft: | 16,10 EUR pro Stunde |
Qualifizierte Pflegehilfskraft 1: | 17,35 EUR pro Stunde |
Pflegefachkraft: | 20,50 EUR pro Stunde |
1: mit mindestens einjähriger Ausbildung und entsprechender Tätigkeit
Mit Inkrafttreten der Sechsten Pflegearbeitsbedingungsverordnung werden auch weitere Verbesserungen in der Branche umgesetzt: So haben Pflegekräfte seit Februar 2024 Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche), sofern keine tariflichen oder betrieblichen Regelungen bereits greifen. Auch Wegezeiten zwischen Pflegeeinsätzen sowie Bereitschaftsdienste werden verbindlich als vergütungspflichtige Arbeitszeit behandelt.
Die aktuellen Regelungen basieren auf dem einstimmigen Beschluss der Pflegekommission. Sie sind ein wichtiger Schritt, um die Arbeitnehmer*innen vor Lohndumping zu schützen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb für Arbeitgeber zu ermöglichen.