Vergütungszahlung während einer behördlich angeordneten Quarantäne
Wegen der gesetzgeberischen Ausgestaltung als Ausnahmetatbestand und unter Berücksichtigung der Risikoverteilung in einer Pandemie können bei einer behördlichen Quarantäneanordnung allenfalls wenige Tage einen verhältnismäßig nicht erheblichen Zeitraum i.S.d. § 616 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darstellen. Hierbei sollte als Richtgröße eine Grenze von maximal fünf...
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