Betriebsratswahl: Führungskräfte in mehreren Betrieben einer unternehmensinternen Matrix-Struktur haben aktives Wahlrecht
Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Das gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur. Bei einer Arbeitgeberin, die an verschiedenen Standorten IT-Dienstleistungen erbringt und IT-Produkte vertreibt, waren aufgrund...
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