Ablehnung eines Bewerbers der Polizei wegen des Motivs einer Tätowierung kann gerechtfertigt sein
            
        Apr. 16, 2018
        
    
        
                    
        0 Comments    
Eine Unterarm-Tätowierung, die als sexistisch wahrgenommen werden kann, kann die Ablehnung einer Bewerbung für den Zentralen Objektschutz der Berliner Polizei rechtfertigen.
Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.03.2018
Aktenzeichen: 58 Ga 4429/18
 
				
						
		 
        