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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 auf 13,90 EUR

Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 auf 13,90 EUR

In ihrer Sitzung vom 27.06.2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 EUR zum 01.01.2026 und 14,60 EUR zum 01.01.2027 beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn zunächst um 8,42% und im Folgejahr um weitere 5,04%. Insgesamt steigt er also um 13,88%. Das ist die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 01.01.2015. Damit wurde eine Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht unterschritten werden darf. Für wen und wann der Mindestlohn zu zahlen ist, wie die Höhe bestimmt und wie die Einhaltung durchgesetzt und kontrolliert wird, regelt das Mindestlohngesetz (MiLoG).

Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet nach der Konzeption des MiLoG alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände sowie den Gewerkschaften zusammen­setzt und außerdem von Wissenschaftlern beraten wird. Seit 01.01.2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 EUR.

Von der aktuell beschlossenen Anhebung werden rund 6 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Seit der Einführung des Mindestlohns zum Januar 2015 hat sich der Niedriglohnsektor um fast 1,5 Millionen Beschäftigungsverhältnisse verringert.