Keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Professorin
            
        Dez. 12, 2019
        
    
        
                    
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Ein stark belastetes Arbeitsverhältnis zwischen Professorin und Hochschule rechtfertigt nicht ohne Weiteres einen von der Hochschule gestellten Auflösungsantrag gem. § 9 KSchG. Im Streitfall war das beanstandete Verhalten der Professorin nicht hartnäckig genug, um davon auszugehen, dass das Vertrauensverhältnis der Parteien irreparabel zerstört war.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23.01.2019, Az. 7 Sa 370/18