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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EUR/Stunde

Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EUR/Stunde

Das Bundeskabinett hat die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2026 zunächst auf 13,90 EUR je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01.01.2027 auf 14,60 EUR. Die Anhebung folgt dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Der Mindestlohn steigt damit zunächst um 8,42% und im Folgejahr um weitere 5,04% – insgesamt also um 13,88%.

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Seit 01.01.2025 gilt ein Mindestlohn von 12,82 EUR. Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Arbeitnehmer in Deutschland.

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbs­bedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundes­regierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.

Die Kommission hat zuletzt am 27.06.2025 ihren fünften Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns für die Zeit ab 01.01.2026 gefasst, dem die Bundes­regierung jetzt gefolgt ist.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29.10.2025