Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 EUR/Stunde
Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird alle zwei Jahre von einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) überprüft und kann durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden. Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung in Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität und stellt ihre Erkenntnisse der Bundesregierung in einem Bericht alle zwei Jahre gemeinsam mit ihrem Beschluss zur Verfügung.
Die Kommission hat zuletzt am 27.06.2025 ihren fünften Beschluss zur Anpassung des Mindestlohns für die Zeit ab 01.01.2026 gefasst, dem die Bundesregierung jetzt gefolgt ist.