Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei bloßer Behauptung eines Arbeitsverhältnisses
Die bloße Behauptung eines Klägers, sein Vertragsverhältnis sei als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren, begründet nicht die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen. Schon gar nicht ausreichend ist es, wenn der Kläger lediglich in seinen Anträgen darauf abstellt, dass die "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" unwirksam sei. Zwar eröffnet bei...
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