Kündigung eines Arbeitnehmers wegen HIV-Infektion verstößt nicht zwingend gegen das AGG
Hat ein Arbeitgeber allgemein festgelegt, dass in einem bestimmten Bereich (z.B. in der Medikamentenherstellung) keine erkrankten Arbeitnehmer eingesetzt werden dürfen, so kann er einem an HIV erkrankten Arbeitnehmer in der Probezeit regelmäßig ohne weiteres kündigen. Eine solche Kündigung ist nicht willkürlich und verstößt daher nicht...
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