Angemessene Ausbildungsvergütung
Eine Ausbildungsvergütung ist in der Regel nicht angemessen i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG), wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20% unterschreitet. Ein Auszubildender zum Kfz-Mechatroniker klagte gegen sein Ausbildungsunternehmen auf Zahlung einer höheren Ausbildungsvergütung. Zur Begründung führte...
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