Wartezeitkündigung eines schwerbehinderten Menschen – Präventionsverfahren erforderlich?
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, vor einer ordentlichen Kündigung während der sechsmonatigen Wartezeit (§ 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz - KSchG) ein Präventionsverfahren i.S.d. § 167 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX durchzuführen. Die Vorschrift kommt - wie schon zu der der Sache nach identischen Vorgängerregelung des...
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