Kein besonderer Weiterbeschäftigungsanspruch nach verhaltensbedingter Kündigung
Der Arbeitgeber muss einen gekündigten Arbeitnehmer auf dessen Verlangen hin nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat und der Betriebsrat der ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß aus einem gesetzlich geregelten Widerspruchsgrund widersprochen...
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