Vereinbarungen über Rückzahlung von Studienkosten
Vereinbarungen über die Beteiligung des Arbeitnehmers an den Kosten einer vom Arbeitgeber finanzierten Ausbildung benachteiligen den Arbeitnehmer zwar nicht generell unangemessen. Sie können jedoch im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen. So ist es nicht zulässig, die Rückzahlungspflicht schlechthin an das Ausscheiden aufgrund einer Eigenkündigung...
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