Kündigungen bei Air Berlin unwirksam
Die Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin sind wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam. Bei den Stationen der Air Berlin handelte es sich um Betriebe i.S.d. § 17 Abs. 1 KSchG. Folglich hätte die Massenentlassungsanzeige für das der Station Köln zugeordnete Cockpit-Personal bei der dafür zuständigen Agentur für...
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