Regierung beschließt weitere Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate
Dez. 29, 2025
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Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Die durch Kurzarbeit frei werdenden Arbeitszeitkapazitäten können von den Betrieben z.B. für Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Bei verbesserter Situation können die Betriebe ohne Such- und Einarbeitungsaufwände die Auslastung kurzfristig wieder erhöhen.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17.12.2025