Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Erhöhung des Mindestlohns

Erhöhung des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Diese entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 01.01.2019.

Meldung vom 23.12.2016