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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Annahmeverzugslohn: Anspruch auf Auskunft hinsichtlich anderweitiger Erwerbsbemühungen

Annahmeverzugslohn: Anspruch auf Auskunft hinsichtlich anderweitiger Erwerbsbemühungen

Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27.05.2020

Aktenzeichen: 5 AZR 387/19