Unternehmensmitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE
            
        Sep. 02, 2020
        
    
        
                    
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Das Bundesarbeitsgericht hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet, mit dem die Anforderungen an eine auf Vereinbarung beruhende Unternehmensmitbestimmung bei der Gründung einer Societas Europaea (SE) durch Umwandlung einer paritätisch mitbestimmten Aktiengesellschaft geklärt werden sollen.
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.2020
Aktenzeichen: 1 ABR 43/18 (A)
 
				
						
		 
        