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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen an einem Arbeitstag

Fristlose Kündigung bei unentschuldigtem Fehlen an einem Arbeitstag

Fehlt ein Arbeitnehmer, der erst seit zwei Tagen angestellt ist, an einem Arbeitstag unentschuldigt, dann muss er zunächst abgemahnt werden, bevor ihm fristlos gekündigt werden kann.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 03.06.2020

Aktenzeichen: 1 Sa 72/20