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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Änderungen beim Elterngeld

Änderungen beim Elterngeld

Das Elterngeld soll flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühgeborene. Mit der heutigen 2. und 3. Lesung hat der Bundestag das „Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ beschlossen. Die Regelungen sollen zum 01.09.2021 in Kraft treten.

Erweiterter Teilzeitkorridor, weniger Bürokratie und keine Nachweise

Für Eltern in Teilzeit gilt künftig Folgendes: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden) bezogen werden. Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors soll arbeitsnehmer- und arbeitgeberfreundlich wirken; drei bis vier volle Tage sollen die Arbeitsorganisation erleichtern.

Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.

Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld

Zusätzlich wird nun sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus

Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1.3.2020 eingeführt und wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene

Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei 12 Wochen drei und bei 16 Wochen vier.

Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld ermöglichen.

Anpassung der Einkommensgrenzen für Paare

Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 € oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 €. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 % der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 €.

Meldung vom 29.01.2021