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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Arbeitsminister gegen generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus

Arbeitsminister gegen generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Heil spricht sich gegen ein generelles Recht von Arbeitgebern zur Abfrage des Impf­sta­tus­ ihrer Be­schäf­tig­ten aus­. „Ein ge­ne­rel­les Aus­kunfts­recht des Ar­beit­ge­bers wird es nicht geben kön­nen, das Ar­beits­recht gibt das nicht her“, erklärte er im ARD-„Mor­gen­ma­ga­zin“. Es ginge nicht, „dass wir sehr per­sön­li­che Daten über den Ge­sund­heits­sta­tus allen zu­gäng­lich ma­chen“. Es sei zwar wei­ter wich­tig, dass die Ar­beits­welt nicht zum In­fek­ti­ons­herd werde. „Was nicht geht, ist, dass wir sehr per­sön­li­che Daten über den Ge­sund­heits­sta­tus allen zu­gäng­lich ma­chen“, so Heil. Gleich­zei­tig zeigte er sich aber offen für prag­ma­ti­sche Lö­sun­gen. So sei es etwa mög­lich, über das In­fek­ti­ons­schutz­recht an be­son­ders sen­si­blen Ar­beits­plät­zen wie Kran­ken­häu­sern oder Al­ten­hei­men eine Art 3G-Regel auf­zu­stel­len – also von Beschäftigten den Nach­weis zu ver­lan­gen, dass sie ent­we­der ge­ne­sen, ge­impft oder ge­tes­tet sind. Zu einer sol­chen Lö­sung müsste der Bundesge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn aber einen rechts­si­che­ren Vor­schlag ma­chen, sagte Heil. „Man muss sol­che For­de­run­gen auch mal zu Ende den­ken. Man kann nicht nur in einer Talk­show immer ir­gend­was for­dern.“

Nach An­sicht des Bun­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten Ul­rich Kel­ber (SPD) ist ein rechts­si­che­res Ar­beit­ge­ber-Aus­kunfts­recht grund­sätz­lich vor­stell­bar – al­ler­dings nur in einer Über­gangs­zeit, zu einem be­stimm­ten Zweck und unter be­stimm­ten Be­din­gun­gen, also etwa nur im Rah­men einer pan­de­mi­schen Lage. Dabei dürfe der Ar­beit­ge­ber aber nur all­ge­mei­ne In­for­ma­tio­nen er­hal­ten, etwa im Rah­men einer 3G-Re­ge­lung: „Wenn man sagt, wir stel­len Ge­impf­te, Ge­ne­se­ne und Ge­tes­te­te gleich, dann muss der Ar­beit­ge­ber na­tür­lich nicht wis­sen, wel­chen die­ser drei Teil­sta­ti man er­füllt“, sagte Kel­ber im Deutsch­land­funk. Wich­tig sei vor allem, dass der Ar­beit­ge­ber nicht au­to­ma­tisch er­fährt, ob je­mand ge­ne­sen oder ge­impft ist – denn das wäre ja auch ein Hin­weis auf mög­li­che Lang­zeit­schä­den aus einer Long-Covid-Er­kran­kung.