Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

Geschäftszeiten

Montag - Freitag 09:00 -18:00 Uhr
Samstag - Sonntag Geschlossen

Aktueller Rechtsblog

Top
Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Verlängerung der Corona-Regelungen zur Kurzarbeit

Verlängerung der Corona-Regelungen zur Kurzarbeit

Der Gesetzgeber hat die befristeten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund der Covid-19-Pandemie im Wesentlichen bis zum 31.03.2022 verlängert, d.h.:

  • Die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, besteht für weitere drei Monate.
  • Gleiches gilt für die Sonderregelungen über den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld: Hiernach müssen statt mindestens ein Drittel nur mindestens 10% der Belegschaft eines Betriebs von einem Entgeltausfall betroffen sein; vor Gewährung des Kurzarbeitergelds sind auch keine negativen Arbeitszeitsalden aufzubauen.
  • Den Arbeitgebern werden die von ihnen während der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. 50% auf Antrag in pauschalierter Form erstattet.
  • Auch Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen.
  • Der Hinzuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung wird auch künftig nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
  • Außerdem wird der Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze des Kurzarbeitergeldes bei längerer Kurzarbeit (ab dem vierten Bezugsmonat 70% der Nettoentgeltdifferenz, bzw. 77%, wenn ein Kind im Haushalt lebt; ab dem siebten Bezugsmonat 80 bzw. 87%) verlängert.
  • Der Anspruch wird zudem auf die Beschäftigten ausgeweitet, die seit April 2021 erstmals in Kurzarbeit gegangen sind.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 15.12.2021