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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Umsetzung bislang erst bei 59 % der Unternehmen

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Umsetzung bislang erst bei 59 % der Unternehmen

Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang (Stand: 19.04.2023) hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59%) den entsprechenden Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) umgesetzt.

Ein Drittel der Arbeitgeber (33%) hat die Arbeitszeit schon vor der Entscheidung erfasst, ein Viertel (26%) danach damit begonnen. 28% der Unternehmen machen noch keine Arbeitszeiterfassung, wollen aber dieses Jahr damit beginnen. 12% planen zwar die Arbeitszeit zu erfassen, wissen aber noch nicht, ab wann. Insgesamt setzen alle Unternehmen die neue Vorgabe um oder haben dies fest vor. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

„Für viele Unternehmen ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung eine große Umstellung. Sie greift tief in die Unternehmenskultur ein, zwingt zu Kontrolle, wo bislang auf Vertrauensbasis gearbeitet wurde, und schafft eine völlig überflüssige Bürokratie. Aktuell arbeiten rund zwei Drittel der Beschäftigten, die von ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit dazu bekommen, komplett oder teilweise im Homeoffice. Besonders in der Digitalwirtschaft ist eine auf Flexibilität und Vertrauen basierende Arbeitskultur wichtig, die Branche muss angesichts des immensen Fachkräftemangels attraktiv bleiben – die Arbeitszeiterfassung ist dabei absolut kontraproduktiv“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Wenn das BAG auf Basis des geltenden Rechts mehr als 34 Millionen Menschen in Deutschland zur minutiösen Erfassung ihrer Arbeitszeiten verpflichtet, dann zeigt das vor allem eines: Unser Arbeitsrecht passt nicht mehr in die Zeit und gehört sehr grundsätzlich überprüft und reformiert.“

Unter den Unternehmen, die die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen die meisten ein elektronisches System ein, das am Computer (28%) oder per Smartphone-App (17%) genutzt wird. Ein Viertel der Unternehmen (25%) setzt auf Stempel- oder Stechuhr, je ein Fünftel auf ein stationäres Zeiterfassungssystem, das mittels Karte, Chip, Transponder oder Fingerabdruck bedient wird (22%) oder Excel-Tabellen (20%). Immerhin 16% verwenden noch einen handschriftlichen Stundenzettel. Berg: „Unternehmen sollten bei der Arbeitszeiterfassung auf digitale Lösungen setzen. Sie sind einfach zu bedienen und können auch im Homeoffice genutzt werden.“
Pressemitteilung des Digitalverbands Bitkom vom 19.04.2023