Aktivrente soll zum 01.01.2026 in Kraft treten
Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann teilweise hinzuverdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen – mit der sog. Aktivrente. Das hat die Bundesregierung beschlossen.
Mit der Aktivrente wird belohnt, wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet. Sie soll dem Arbeitskräftemangel und den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegenwirken. Damit wird das Weiterarbeiten attraktiver und zusätzliches Fachkräftepotenzial erschlossen.
Mit dem Beschluss der Aktivrente durch das Bundeskabinett wurde der Gesetzentwurf an Bundestag und Bundesrat geleitet. Die Aktivrente soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.
Die Aktivrente erlaubt es Menschen, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Dabei erfolgt die Begünstigung unabhängig davon, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt.
Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.
Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 EUR im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber gezahlt werden. Wer mehr als 2.000 EUR hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Mit der Aktivrente will die Bundesregierung einen Anreiz schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Die Maßnahme soll zudem helfen, den Fachkräftemangel abzufedern. Davon sollen Beschäftigte und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren. Eine höhere Erwerbsquote stärkt außerdem die Wirtschaft. Die Beiträge erhöhen die Einnahmen der Sozialversicherungen. Die Aktivrente soll daher auch der Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit dienen.
Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen, um die Aktivrente zu überprüfen.
Pressemitteilung der Bundesregierung vom 15.10.2025