Abbruch der Wahl des Betriebsrats Fraport
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Wahl des Betriebsrats für den Gemeinschaftsbetrieb der Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, der FRA-Vorfeldkontrolle GmbH und der Fraport Ground Services GmbH abzubrechen ist.
Die Wahl für ca. 13.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Frankfurter Flughafens sollte von 04.11. bis 08.11.2025 stattfinden. Das Landesarbeitsgericht hat damit den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 31.10.2025 bestätigt. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht möglich.
Grund für den Abbruch der Wahl ist der Umstand, dass eine Wahlliste durch den Wahlvorstand nicht zugelassen wurde. Über die notwendige Zulassung dieser Wahlliste war durch früheren Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 27.10.2025 entschieden worden.
Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 04.11.2025
Aktenzeichen: 16 TaBVGa 118/25