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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Gesundheitsdaten des Kollegen per WhatsApp geteilt: Ärztin muss Schadensersatz leisten

Gesundheitsdaten des Kollegen per WhatsApp geteilt: Ärztin muss Schadensersatz leisten

Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe mehrerer Ärzte in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, nachdem dieser sich krankgemeldet hat, so gibt sie dessen personenbezogene Gesundheitsdaten ohne Berechtigung weiter. Dies ist unzulässig und kann einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz begründen.

Ein Mitarbeiter war als Arzt in Weiterbildung in einer Klinik beschäftigt. Es existierte eine WhatsApp-Chatgruppe von mehreren Ärzten, in der die Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen abgesprochen wurden. Der Mitarbeiter ließ sich in der Klinik untersuchen und meldete sich vor einem Wochenenddienst krank.

Eine Stationsärztin musste seinen Dienst übernehmen und tat ihrem Unmut darüber in der WhatsApp-Gruppe kund. Dabei schrieb sie die Diagnosen des Mitarbeiters in den Chat sowie ihre Vermutung, er sei gar nicht krank, sondern habe nur „einen Pups quer sitzen“.

Der Mitarbeiter verklagte seine Kollegin wegen Datenschutzverstößen auf Unterlassung und Schadensersatz.

Das Arbeitsgericht gab der Klage ganz überwiegend statt.

Die Kollegin hatte personenbezogene Gesundheitsdaten des Mitarbeiters ohne Berechtigung weitergegeben. Dies ist unzulässig.

Die für einen Unterlassungsanspruch notwendige Wiederholungsgefahr war gegeben, auch wenn der Mitarbeiter inzwischen woanders tätig ist. Die Kollegin zeigte sich im Gerichtstermin uneinsichtig und ließ kein Bewusstsein für ein eigenes Fehlverhalten erkennen. Zudem muss sie dem Mitarbeiter, dessen Diagnosen geteilt wurden und der vor den anderen Kollegen wegen seiner Erkrankung ins Lächerliche gezogen worden war, einen immateriellen Schadensersatz von 1.000 EUR zahlen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist die Berufung zum Landesarbeitsgericht Köln möglich.

Urteil des Arbeitsgrichts Siegburg vom 22.05.2026

Aktenzeichen: 1 Ca 1741/25