Commerzbank: Ausgebliebene Betriebsrentenanpassung 2022 rechtmäßig
Die Entscheidung der Commerzbank AG, die Betriebsrenten zum gebündelten Anpassungsstichtag 01.07.2022 nicht an den Kaufkraftverlust anzupassen, entsprach billigem Ermessen gemäß § 16 Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Der Kläger ist seit Juli 2007 Betriebsrentner der beklagten Commerzbank AG. Seine Betriebsrente belief sich zunächst auf 1.619 EUR brutto....
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