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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Anpassung des Infektionsschutzgesetzes

Anpassung des Infektionsschutzgesetzes

Der Ge­sund­heits­aus­schuss des Bun­des­ta­ges hat am Frei­tag die ge­plan­ten Än­de­run­gen am In­fek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG) in ge­än­der­ter Fas­sung mehr­heit­lich an­ge­nom­men. Die Neu­re­ge­lung soll in der kom­men­den Woche zu­sam­men mit dem Ge­setz­ent­wurf zur Flut­hil­fe ver­ab­schie­det wer­den. Eine von der Op­po­si­ti­on ge­for­der­te neu­er­li­che An­hö­rung über einen neuen Än­de­rungs­an­trag der Ko­ali­ti­on zum IfSG lehn­ten Union und SPD mit Ver­weis auf eine vor­he­ri­ge An­hö­rung ab.

Der Ge­setz­ent­wurf be­inhal­tet eine Ver­pflich­tung, bei der Ein­rei­se über einen Test-, Impf- oder Ge­ne­sungs­nach­weis zu ver­fü­gen. Zudem wird die so­ge­nann­te Hos­pi­ta­li­sie­rung, also die Zahl der Co­ro­na-Pa­ti­en­ten in Kran­ken­häu­sern, als neuer, we­sent­li­cher Maß­stab für die Co­ro­na-Schutz­vor­keh­run­gen be­nannt. Hinzu kom­men als wei­te­re In­di­ka­to­ren die unter an­de­rem nach Alter dif­fe­ren­zier­te Zahl der Neu­in­fek­tio­nen, die ver­füg­ba­ren in­ten­siv­me­di­zi­ni­schen Be­hand­lungs­ka­pa­zi­tä­ten und die Zahl der gegen Covid-19 ge­impf­ten Per­so­nen.

Fer­ner sieht der ge­än­der­te Ge­setz­ent­wurf nun­mehr in be­stimm­ten Ein­rich­tun­gen eine Aus­kunfts­pflicht der Mit­ar­bei­ter zu ihrem Impf- oder Se­ro­sta­tus (Ge­ne­sung) vor, dar­un­ter nach An­ga­ben der Bun­des­re­gie­rung in Kitas, Schu­len und Pfle­ge­hei­men. Der Sta­tus kann über die Be­grün­dung eines Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­ses oder die Art und Weise der Be­schäf­ti­gung ent­schei­den, wie es in der Vor­la­ge heißt. Die Re­ge­lung gilt nur bei einer vom Bun­des­tag fest­ge­stell­ten epi­de­mi­schen Lage von na­tio­na­ler Trag­wei­te.

Wie der par­la­men­ta­ri­sche Pres­se­dienst be­rich­te­te, er­läu­ter­te der zu der Sit­zung zu­ge­schal­te­te Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) den Ab­ge­ord­ne­ten, dass eine sol­che Re­ge­lung nicht neu sei und etwa in Kran­ken­häu­sern und Arzt­pra­xen schon an­ge­wen­det werde. Die Aus­kunft­splicht werde nun­mehr auf an­de­re sen­si­ble Be­rei­che er­wei­tert, um Nut­zer von Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen und spe­zi­ell vul­ne­r­a­ble Grup­pen zu schüt­zen.