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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege

Die Pflegekommission hat sich am 28.01.2020 auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt. Ab Juli 2020 sollen die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte im Osten und im Westen in vier Schritten auf einheitlich 12,55 € pro Stunde steigen. Die Angleichung der regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne soll zum 01.09.2021 erfolgen.

Die Pflegekommission hat zudem erstmalig einen Pflegemindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt.  Ab April 2021 soll für qualifizierte Pflegehilfskräfte im Osten ein Mindestlohn i.H.v. 12,20 € pro Stunde und im Westen i.H.v. 12,50 € pro Stunde gelten. Die Ost-West Angleichung soll zum 01.09.2021 auf einheitlich 12,50 € pro Stunde erfolgen. Ab April 2022 soll der Mindestlohn für qualifizierte Pflegekräfte 13,20 € pro Stunde betragen.

Ab Juli 2021 sollen Pflegefachkräfte einen einheitlichen Mindestlohn i.H.v. 15,00 € Euro pro Stunde erhalten. Ab April 2022 soll der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 15,40 € pro Stunde steigen. Für Beschäftigte in der Pflege soll es zudem neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub geben. Dieser soll bei Beschäftigten mit einer 5-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage betragen. Für die Jahre 2021 und 2022 soll der Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub jeweils auf sechs Tage steigen.