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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Kündigung von Turn-Trainerin erstinstanzlich für unwirksam erklärt

Kündigung von Turn-Trainerin erstinstanzlich für unwirksam erklärt

Die Turn-Trai­ne­rin Ga­brie­le Freh­se muss wei­ter am Olym­pia­stütz­punkt (OSP) Chem­nitz be­schäf­tigt wer­den. Die au­ßer­or­dent­li­che Ver­dachts­kün­di­gung gegen die 61-Jäh­ri­ge, der ehe­ma­li­ge ihr un­ter­stell­te Tur­ne­rin­nen psy­chi­sche Ge­walt und Me­di­ka­men­ten­miss­brauch vor­ge­wor­fen haben, wurde vom Ar­beits­ge­richt Chem­nitz für un­wirk­sam er­klärt.

Das Arbeitsgericht entschied, dass keine ausreichenden Gründe für die Kündigung vorgelegen hätten. Die Stützpunkt-Leitung hatte Frehse Ende April 2021 auf Betreiben des Deutschen Turner-Bundes (DTB) die Kündigung ausgesprochen. Der Verband hatte wiederholt deutlich gemacht, dass er keine Zusammenarbeit mit der Trainerin mehr möchte und sie deshalb keine Kaderathletinnen mehr betreuen soll. Das Gericht befand, dass die Voraussetzungen für eine sog. Druckkündigung nicht vorgelegen hätten. Ein Gutachten, das der DTB in Auftrag gegeben hatte und das die erhobenen Vorwürfe belegen sollte, war sowohl der Trainerin als auch dem Gericht nur „mit erheblichen Schwärzungen“ zur Einsicht gegeben worden. Dadurch konnte der Inhalt gerichtlich nicht bewertet werden. Außerdem sei das Gutachten erst rund einen Monat nach der am 28.04.2021 ausgesprochenen Kündigung fertig gestellt worden. Es sei auch nicht erkennbar, dass der OSP von sich aus die Aufklärung der Vorwürfe betrieben hätte.

Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 01.10.2021